Allgemeines über Kindertagespflege
Die Tagespflege bietet Kindern, vor allem in den ersten Lebensjahren, eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können.
Die Tagesmutter / der Tagesvater hat die Möglichkeit und die Zeit, sich einzelnen Kindern zuzuwenden. Bei der Betreuung in einer Tagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen gemacht werden. Diese Situation ermöglicht soziales Lernen ebenso wie eine (begrenzte) Auswahl an Spielpartnern.
Bei der Kindertagespflege außerhalb des Elternhaushaltes verbringt das Kind einen Teil des Tages in der familiären Situation einer anderen Familie, eventuell mit den eigenen Kindern und dem Partner der Tagesmutter. Insbesondere für Kinder allein erziehender Eltern oder Einzelkinder kann dies ein wichtiges Erlebnis sein.
Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden, müssen keinen Wechsel der Bezugspersonen durch Schichtdienste erleben, sondern werden immer von derselben Person betreut. Besonders für Kinder unter drei Jahren kann dies aus entwicklungspsychologischer Sicht ein wertvoller Aspekt sein.
Dem Förderauftrag des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe entsprechend, umfasst die Kindertagespflege die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Die Förderung der sozialen und emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung orientiert sich am einzelnen Kind: an dessen Alter und Entwicklungsstand, an den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie an den Interessen und Bedürfnissen. Dabei soll die Lebenssituation sowie die ethnische Herkunft jeden einzelnen Kindes beachtet werden.
(Quelle: Handbuch Kindertagespflege; Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend)
Kindertagespflege ist die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern durch geeignete
Kindertagespflegepersonen. Sie hat wie Kindertageseinrichtungen einen Bildungsauftrag und soll Kinder in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. In der Regel findet Kindertagespflege in den Räumen der Tagespflegeperson statt, bietet also ein familiäres Umfeld und individuelle
Betreuung.
Grundsätzlich zeichnet sich die Kindertagespflege durch eine überschaubare Anzahl von
Kindern mit einer festen Bezugsperson aus. Sie bietet flexible Betreuungszeiten für Kinder und
deren Eltern. Die gesetzlich verankerte Pflicht der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, im
Rahmen der Kindertagespflege bei Ausfallzeiten für eine andere Betreuung (Ersatzbetreuung)
zu sorgen, macht diese Betreuungsform zu einem verlässlichen Angebot für Eltern.
(Quelle: Fachliche Empfehlungen zur Qualität der Bildung, Erziehung und
Betreuung der unter Dreijährigen in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege; Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter)